Mein Therapieangebot richtet sich vorrangig an Selbstzahler und Privatversicherte.
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in der aktuell gültigen Fassung, unter Berücksichtigung der Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024.
Je nach Art der Versicherung und Umfang des Versicherungsvertrages werden die Kosten nach dem 2,3-fachen Satz von ca. 167,50€ pro Behandlungseinheit (50 Minuten) im Rahmen einer Kurzzeittherapie vollständig von der privaten Krankenversicherung zurückerstattet.
Bitte beachten Sie: Ab dem Beginn einer Langzeittherapie müssen Sie mit einer Zuzahlung rechnen. Genauere Informationen erhalten Sie dazu im Erstgespräch.
Folgende Abrechnungsmöglichkeiten bestehen:
Als Selbstzahler werden Ihnen die in Anspruch genommenen Therapiesitzungen privat in Rechnung gestellt.
Ihre private Krankenversicherung übernimmt bis zur 25. Sitzung nahezu alle Kosten.
Bitte erkundigen Sie sich nach Ihren individuellen Versicherungsmodalitäten.
Als beihilfeberechtigte Person können Sie einen großen Teil der in Rechnung gestellten Kosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung und der Beihilfe geltend machen.
Als Polizeivollzugsbeamte, Beamte des Bundes oder des Deutschen Bundestages kann ein Teil der Kosten für die ambulante Psychotherapie bei der Heilfürsorge geltend gemacht werden. Pro Sitzung werden Kosten in Höhe von etwa 117€ von der Heilfürsorge erstattet.
Die Differenz von 50,50€ pro Behandlungseinheit muss privat getragen werden.
Als Soldatin oder Soldat der Bundeswehr bringen Sie bitte zum Erstgespräch die Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) mit. Die Heilfürsorge der Bundeswehr übernimmt nur Kosten in Höhe von etwa 118€ pro Sitzung.
Die Differenz von ca. 49,50€ pro Sitzung muss privat getragen werden.
Leider bin ich nicht an die kassenärztliche Versorgung angebunden. Somit kann keine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an die Terminservicestelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes unter der Telefonnummer 116 117. Hier können Sie einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis vereinbaren.
Auf der Homepage www.arztauskunft-niedersachsen.de finden Sie im Fachgebiet Psychotherapie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl und der Praxisart Kassenpraxis ebenfalls geeignete Praxen.
Als heilfürsorgeberechtigte Person im Landesdienst (u.a. Polizei & Feuerwehr) können Sie die Kosten leider nicht beim NLBV geltend machen. Bitte wenden Sie sich an eine Praxis mit Kassenzulassung.
Ebenfalls ist ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen in meiner Privatpraxis leider nicht möglich.